Der Wasserzweckverband „Attenhausener Gruppe“ möchte alle Abnehmer, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass der jährliche Vorauszahlungsbetrag der Wasserverbrauchsgebühren immer spätestens bis zum
01.September
zur Zahlung fällig ist. Die Höhe der Vorauszahlung ist aus dem Wasserverbrauchsgebührenbescheid vom Januar des jeweiligen Jahres, „II. Vorauszahlung Bruttobetrag“, ersichtlich.